Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
"Die-Manu-faktur" (Inhaberin Manuela Mayer), im Folgenden "Inhaberin" genannt, arbeitet ausschließlich auf Grund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen ihrer Lieferanten und Abnehmer sind für sie auch dann unverbindlich, wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§2 Vertragspartner
Der Vertragspartner für alle Bestellungen auf der Webseite www.die-manu-faktur.de ist die Inhaberin Manuela Mayer, Efeuweg 5, 42651 Solingen, Deutschland.
§3 Zustandekommen des Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr
Das Zustandekommen eines Vertrages zwischen der Inhaberin und einem Vertragspartner kann durch zwei Möglichkeiten erfolgen:
I. Der Vertragspartner übermittelt der Inhaberin durch Ausfüllen eines so genannten Online-Bestellformulars alle erforderlichen Daten für eine Bestellung. Hierbei wird die IP-Adresse des Bestellers zum Schutz vor Missbrauch gespeichert und an die Inhaberin übermittelt. Dies dient zur Verifizierung des Bestellers.
II. Für den Vertragspartner, der nicht über einen Internetanschluss verfügt, erstellt die Inhaberin ein schriftliches Angebot, dessen Übermittlung per E-Mail, per Fax, per Post, oder bei einem persönlichen "vor-Ort-Termin" übergeben wird. Mit unterzeichneter Rücksendung, bzw. unterzeichneter Übergabe, des schriftlichen Angebots kommt eine entsprechende Bestellung zu Stande.
Mit seiner Bestellung gibt der Vertragspartner ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Eingang dieser Bestellung wird, für den Fall einer nicht persönlichen Übergabe, durch das Versenden einer Auftragsbestätigung per E-Mail, per Fax oder per Post bestätigt. Mit seiner Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Inhaberin zu akzeptieren und die bestellten Artikel zu erwerben.
Die Inhaberin prüft schnellst möglich die Verfügbarkeit der zur Produktion, der vom Vertragspartner bestellten Artikel, benötigten Materialien und Artikel. Ist einer, oder sind mehrere, Materialien/Artikel zum Zeitpunkt nicht verfügbar bzw. nicht kurzfristig beschaffbar, nimmt die Inhaberin insoweit das Angebot ihres Vertragspartners nicht an und versendet umgehend eine entsprechende Mitteilung per E-Mail, per Fax oder per Post. Verfügbare Artikel werden umgehend bestellt. Die verbindliche Annahme des Vertragspartnerangebotes erfolgt erst mit Bestellung der Ware beim jeweiligen Lieferanten durch die Inhaberin. Da es sich bei der Abwicklung eines Auftrages um eine teilbare Dienstleistung handelt, wird hierdurch bereits der erste Teil der Dienstleistung erfüllt.
Es können nur Bestellungen von Vertragspartnern entgegengenommen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 18 Jahren und andere in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen benötigen zur Ausführung einer Bestellung die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/in.
Missbrauchs-Bestellungen, z.B. durch Identitäts-/Datenklau oder offensichtliche "Fake-Daten", werden umgehend wegen Urkundenfälschung - insbesondere Fälschung beweiserheblicher Daten bzw. Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung - gemäß §§ 267 ff. StGB durch die Inhaberin zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.
§4 Auktionsverkäufe
Auktionsverkäufe werden dem, im Sinne der vom Online Auktionshausbetreiber aktuell geltenden AGB, genannten Höchstbietenden zugesprochen. Mit Abgabe eines Gebotes (Höchstgebot) geht der Bieter einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein, der ihn zur fristgerechten Abnahme der ersteigerten Ware verpflichtet. Für den Fall einer Verweigerung der Vertragserfüllung berechnet die Inhaberin eine Entschädigung von Gebühren und Zeitaufwand i.H. von 1/3 (33%) des Ersteigerungsbetrages. Inanspruchnahme von Rechtsbeistand liegt im Ermessen der Inhaberin. Sollte Rechtsbeistand in Anspruch genommen werden, so stellt sie die anfallenden Kosten ebenfalls 1:1 in Rechnung.
§5 Widerrufsrecht
Als Verbraucher kann der vertargspartner seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen, bei Auktionsverkäufen innerhalb eines Monats, ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung).
Der Widerruf ist zu richten an:
"Die-Manu-faktur"
Inh. Manuela Mayer
Efeuweg 5
42651 Solingen
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogener Nutzen herauszugeben. Kann der Vertragspartner die Ware ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Inhaberin insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware
ausschließlich auf deren Prüfung, wie Sie Ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Vertragspartner die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was
deren Wert beeinträchtigt. Die Ware wird auf Kosten und Gefahr der Inhaberin beim Vertragspartner
abgeholt.
Der Vertragspartner hat die Kosten der Rücksendung dann zu tragen, wenn die gelieferte Ware der von Ihm bestellten Sache entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache 40,00 € nicht übersteigt.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Inhaberin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder diese durch den Vertragspartner selbst veranlasst wurde. Weiterhin ist gemäß § 312d BGB ein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation ausgeführt werden. Darunter fallen alle Bestellungen, die durch die Inhaberin gegen Auftrag des einzelnen Vertragspartners produziert werden.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
§6 Lieferung
Lieferfristen müssen schriftlich vereinbart werden. Hält die Inhaberin verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und hat dies zu vertreten, haftet sie auf Ersatz eines vom Vertragspartner nachgewiesenen Schadens. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wird Ware auf Verlangen eines Vertragspartners versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Inhaberin die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben hat.
§7 Abnahme
Die Vertragspartner der Inhaberin sind zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald diese über die Fertigstellung/Anlieferung informiert werden. Die Abnahme erfolgt a) durch Annahme der Zusendung an die vom Vertragspartner angegebene Lieferadresse oder b) durch persönliche Übernahme, am Firmensitz der Inhaberin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Vertragspartner kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch die Inhaberin unverzüglich entgegen nimmt/abholt. Im Fall des Abnahmeverzuges durch den Vertragspartner haftet die Inhaberin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§8 Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Entsteht zwischen Vertragsschluss und Liefertermin, aufgrund von Lagerdifferenzen oder damit verbundenen Preisänderungen des beauftragten Lieferanten eine Preiserhöhung, ist die Inhaberin berechtigt, diese weiterzugeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, ist sowohl der Verbraucher, wie auch die Inhaberin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Geschäften mit Unternehmern ist die Inahberin bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Materialkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein im Verantwortungsbereich der Inhaberin liegen.
§9 Zahlung
Forderungen der Inhaberin sind sofort bei Zugang ihrer Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig. Rechnungsbeträge sind wahlweise in Vorkasse, Nachnahme oder in bar zu begleichen. Wünscht der Kunde eine überweisungsrechnung, so wird diese ausschließlich mit dem Zahlungsziel "VORKASSE" und "OHNE ABZUG" erstellt.
Die Inhaberin ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen; nimmt sie diese an,
geschieht dies nur erfüllungshalber. Aufträge ab einem Auftragswert von
150,00 EUR
erfordern eine Vorauskassenzahlung i.H. von 1/3 (33%).
Die Inhaberin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von der Inhaberin geltend gemacht.
Die Kalkulation der Angebotspreise ist darauf abgestellt, dass der Vertragspartner den fälligen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Die Inhaberin ist berechtigt, für jede Mahnung einen sofort fälligen Auslagenersatz i.H. von 7,50 EUR je Mahnung zu erheben. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur dann zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Ist ein Bankeinzugsverfahren oder Lastschriftermächtigung vereinbart, verzichtet der Vertragspartner sowohl der Inhaberin sowie seinen Banken gegenüber auf die Dauer der Geschäftsverbindung und während der Geltung der Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird der Vertragspartner seinen Banken mitteilen und die Inhaberin hierüber auf Verlangen informieren.
§10 Gutschriften
Gutschriften werden generell, unabhängig von Grund und Anlass, ausschließlich als Warengutschrift erteilt. Barauszahlungen oder überweisungsgutschriften sind ausgeschlossen.
§11 Eigentumsvorbehalt
Die Inhaberin hält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit ihr erfüllt sind. Rückname der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit es sich um Verträge mit Unternehmen handelt; bei Geschäften mit Verbrauchern gilt die Rücknahme als Rücktritt vom Vertrag.
Für Geschäfte mit Unternehmen gelten folgende weitere Bestimmungen:
Gewerbliche Vertragspartner sind zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten
Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die
aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner
entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bei Vertragsschluss mit der Inhaberin an diese mit ab,
im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Die Inhaberin wird die Abtretung
nicht offen legen, es sei denn, ihr Vertragspartner ist mit einer fälligen Forderung mindestens eine
Woche im Verzug oder er hat eine der Inhaberin erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. In diesen
Fällen verpflichtet sich der Vertragspartner, seinen Geschäftspartnern die der Inhaberin
erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und ihr unverzüglich seine vollständige
Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner des
Kunden hat die Inhaberin in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für die Inhaberin bestehender Sicherheiten deren Forderungen aus deren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so wird sie auf Verlangen ihres Vertragspartners Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Erfüllt der Vertragspartner die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, ist die Inhaberin berechtigt, die von ihr gelieferte Ware jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Vertragspartner räumt ihr ausdrücklich das Recht ein, ihre Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Vertragspartner unwiderruflich ermächtigt, die Ware an die Inhaberin herauszugeben. Der Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis die Inhaberin von ihrem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch macht und dadurch vom Vertrag zurücktritt. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilt die Inhaberin Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
§12 Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht der Inhaberin wegen ihrer Forderung aus Aufträgen ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§13 Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haftet die Inhaberin für Sachmängel:
- für die Dauer von zwei Jahren für neue Ware
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung/Eingang beim Vertragspartner. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs wird die Inhaberin den beanstandeten Artikel auf deren Kosten an den Vertragspartner zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Mängel müssen so kurzfristig wie möglich gerügt werden.
Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Vertragspartner) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von der Inhaberin gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern die Inhaberin Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Vertragspartners auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern hat die Inhaberin das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Vertragspartner das Recht, nach seiner Wahl Minderung oder seinen Vertragsrücktritt zu erklären.
Die Inhaberin ist berechtigt, bei Vertragsrücktritt eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Artikels geringere Gutschrift zu erteilen. Die Inhaberin kann Gutschriften ausschließlich als Warengutschrift erteilen. Barauszahlungen oder überweisungsgutschriften sind ausgeschlossen.
Sachmängelhaftungsansprüche gegen die Inhaberin sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass die von ihr gelieferte Ware:
1. von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde
2. das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind
3. Der Artikel durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung oder Überhitzung schadhaft geworden ist
4. natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind
Bei berechtigter Sachmängelrüge trägt die Inhaberin sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen. Der Rechtsweg wird nicht ausgeschlossen.
§14 Haftung
Die Inhaberin haftet auf Schadenersatz, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haftet die Inhaberin, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch ihren Verzug oder durch von ihr zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.
Sie haftet außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen die Inhaberin ausgeschlossen.
§15 Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Inhaberin darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
§16 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Inhaberin.
§17 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Inhaberin ist der Ort des Firmensitzes. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten oder juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers. Die Inhaberin ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. Ohne Rücksicht auf die Höhe der Forderung steht ihr das Recht zu, beim zuständigen Amtsgericht zu klagen.
Gehört der Vertragspartner nicht zu dem genannten Personenkreis, so wird für das Mahnverfahren ausschließlich der Gerichtsstand des Geschäftssitzes der Inhaberin vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.